Was versichert eine Wohngebäudeversicherung?
Die eigenen vier Wände werden von allen Besitzern über Jahre hin gepflegt und meist auch abbezahlt. Schlimm wird es, wenn man dann das eigene Zuhause, etwa durch einen Brand, Hochwasser oder auch ein Erdbeben, verliert. Eine Wohngebäudeversicherung versichert ein Gebäude gegen bestimmte Gefahren und schützt den Eigentümer vor finanziellen Verlusten. Diese Wohngebäudeversicherung zahlt für den Schaden, wenn ein versichertes Gebäude vollständig oder teilweise zerstört wird. Dabei ist nicht nur das komplette Gebäude, sondern es sind auch festinstallierte Bestandteile, wie Heizung, Türen, Fenster, Markisen, Alarmanlagen, Antennen und Satellitenschüsseln mitversichert. Teilweise kommt die Wohngebäudeversicherung auch anteilig für Schäden an Garten- und Gewächshäusern, Schwimmbecken, Car-Ports, Außenlampen und Grundstücksbegrenzungen (Hecken, Zäune etc.) auf.
Ohne eine solche Wohngebäudeversicherung kann ein Schaden am Haus oder die komplette Zerstörung eines Gebäudes den Eigentümer mit extrem hohen Kosten belasten. Versicherungsexperten empfehlen vor allem Bauherren direkt zu Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Meist ist dann bereits der Rohbau gegen Feuer versichert, dies ist die sogenannte „Feuerrohbauversicherung“.
- Unwetterschäden wie Sturm- und Hagelschäden, Blitzeinschlag
- Feuer, Explosion und Implosion
- Rohrbruch
- Auswirkungen und Folgeschäden, wie beispielsweise Löschwasserschäden und Rußverschmutzungen
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann seinen Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung oft noch um zusätzliche Optionen erweitern. So können beispielsweise Zu- und Ableitungen, wie etwa Wasserleitungen oder Heizungsrohre, versichert werden. Aber auch eine Versicherung gegen Elementarschäden, wie Erdbeben und Überschwemmungen, ist möglich. Ein zusätzlicher Versicherungsschutz gegen Überspannungsschäden schützt außerdem elektrische Geräte. Es ist zu beachten, dass in manchen Regionen der Abschluss einer Versicherung gegen Überschwemmungen und Erdrutsche gar nicht möglich ist. Begründet liegt dies im unberechenbaren Risiko von hohen Kosten bei Schäden an einem Haus in einem hochwassergefährdeten Gebiet. Auch eine Elementarschadenversicherung für ein Gebäude in einem erdrutsch- oder erdbebengefährdeten Gebiet wird kaum eine Versicherung anbieten.
Um das eigene Gebäude richtig zu versichern, sollte eine Versicherungssumme nicht durch ungefähre Schätzungen entstehen, sondern von Fachleuten ermittelt werden. Dazu werden meist die kompletten Bauunterlagen benötigt, damit der Neuwert des Gebäudes festgestellt werden kann. Wird die Versicherungssumme nicht genau bestimmt, entsteht die Gefahr einer Unterversicherung. Das bedeutet, dass im Schadensfall nur die festgelegte Summe ausgezahlt wird und nicht der tatsächliche Wert des Verlustes. Aus diesem Grund sollte man das zu versichernde Gebäude nicht unterversichern.
Eine bestehende Wohngebäudeversicherung kann und sollte auch immer wieder geändert werden. Änderungen durch An- und Umbauten verändern den Wert des zu versichernden Objektes und sollten der Versicherungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden. Eine Anpassung an die neuen Umstände sichert dann auch ein umgebautes Gebäude wieder rundum ab.
Bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte genau auf die Vertragsbedingungen geachtet werden. In manchen Verträgen werden expilizit bestimmte Gefahren wie beispielsweise Hochwasser ausgeschlossen.
Die Höhe des regelmäßigen Beitrags für eine Wohngebäudeversicherung richtet sich nach mehreren Faktoren. So ist entscheidend, ob eine Selbstbeteiligung im Schadensfall gewählt wird oder nicht. Ohne Selbstbeteilgung ist ein höherer Beitrag zu leisten. Außerdem gibt es bei den Versicherungsgesellschaften meist einen Basis-Tarif für eine Wohngebäudeversicherung, der günstiger ist, aber auch einen minderen Versicherungsschutz bietet. Teurere Tarife beinhalten auch meist einen höheren Versicherungsschutz und mehrere Leistungen.
Außerdem werden beispielsweise Angaben, wie die Größe und das Baujahr des Hauses mit in die Berechnungen der Beiträge für eine Wohngebäudeversicherung einbezogen.
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